Bei Fusionen zwischen Volks- und Raiffeisenbanken geht es ausschließlich um die Zusammenführung der Bankgeschäfte. Mit der vom Vorstand geplanten und von Aufsichtsrat und Genossenschaftsverband unterstützten Verschmelzung mittels Vermögensübergabe als Ganzes, wird das Bankgeschäft, alle Mitglieder und sämtliches Vermögen der übertragenden Volks- oder Raiffeisenbank an die aufnehmende Genossenschaftsbank abgegeben. Ohne jegliche Entschädigung für die Mitglieder der übertragenden Genossenschaftsbank. Den Nachteil haben die Mitglieder, den Vorteil andere.
Erfahren Sie bei den Ausführungen zu Fusionen des Jahres 2023 wie es auch anders geht, wie Sie Ihre Genossenschaft nebst Vermögen und Mitgliedern erhalten können, so dass Sie, die Mitglieder, den Vorteil haben.