Informationen für Mitglieder und Vertreter
zur Fusion ihrer Genossenschaftsbank
Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss II ZB 7/24 klargestellt, dass bei Genossenschaftsverschmelzungen das gesamte Vermögen der übertragenden Genossenschaft auf die aufnehmende übergeht, ohne dass Mitglieder daran beteiligt werden. Gleichzeitig betont der BGH die umfassende Finanzhoheit der Mitglieder. Daraus folgt eine gesteigerte Informationspflicht des Vorstands, da die Verschmelzung einen endgültigen Vermögens- und Machttransfer bewirkt. Die unterlassene Aufklärung über diese Kernfolgen verletzt das Mitgliedschaftsrecht und begründet haftungsrechtliche Konsequenzen.

Aus dem Urteil ergibt sich eine verschärfte
Aufklärungspflicht
Der Vorstand
MUSS offenlegen:
Vermögenswirkung der Fusion

Mitglieder müssen wissen:
• dass sie keine Beteiligung an Rücklagen erhalten
• dass das gesamte Vermögen übergeht
• dass kein Liquidationserlös entsteht
• dass ihre Finanzhoheit endet

➡ Verschweigen wäre eine Täuschung über wirtschaftliche Kernfolgen


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